Enumerationist die Art einer Angabe von Tatbestandsmerkmalen, welche die einzelnen erfassten Fälle besonders benennt (z.B. Art. 73 GG). Sie hat einschränkende Tendenz. Sie steht im Gegensatz zur Generalklausel.
Weitere Begriffe : Lombardgeschäft | Obertribunal | Körperschaftsteuergesetz |
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