Erbleiheist im mittelalterlichen deutschen Recht die erbliche (entgeltliche) Überlassung (Leihe) von Grundstücken. Lit.: Dannhorn, W., Römische Emphytheuse und deutsche Erbleihe, 2003
Weitere Begriffe : Aktivvertretung | Kapitalversicherung | Mehrheitswahlrecht |
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