Erblastentilgungsfondsist ein Sondervermögen des Bundes. Er umfasst die Verbindlichkeiten des Kreditabwicklungsfonds, vor allem aus der Gesamtverschuldung des DDR-Haushalts und aus der Währungsumstellung, und der Treuhandanstalt sowie die Altschulden (i. E. s. Erblastentilgungsfonds-Gesetz i. d. F. v. 18. 8. 1999, BGBl. I 1882, m. Änd.).
Weitere Begriffe : Offenbarungspflicht | Körperbehinderte | Frankfurter Reichsverfassung |
MMnews
|