Erbschleichereiist die gegen die guten Sitten oder das Gesetz verstossende Beeinflussung des Erblassers, durch die er dazu bestimmt wird, ein Testament zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, um sich dadurch zu einer Erbschaft zu verhelfen. Sie zieht Erbunwürdigkeit nach sich.
Weitere Begriffe : Kaufmännische Orderpapiere | Gebärdensprache | Jugendfreiwilligendienste |
MMnews
|