Erfinder
Erfindung
Derjenige, der durch seine individuelle Leistung die technische Regel für eine Erfindung entwickelt hat. Eine juristische Person kann nicht Erfinder sein, denn eine Erfindung setzt eine geistige Leistung voraus, die nur von einer natürlichen Person erbracht werden kann. Miterfinder ist jeder, der einen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet hat. Eine konstruktive Mithilfe bei der Realisierung der Erfindung begründet keine Miterfinderschaft (BGH, Urt. v. 16.9. 2003 — X ZR 142/01).
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