Erkennendes Gericht das für den jeweiligen Rechtszug mit der abschliessenden Entscheidung der (Haupt-) Sache befasste Gericht. Zum Beispiel im Strafverfahren das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung durchgeführt wird; i. Gegensatz zum Beschwerdegericht, das z. B. lediglich über eine Haftbeschwerde des Angeklagten zu entscheiden hat.
Weitere Begriffe : Heilung fehlerhafter Rechtsgeschäfte | Veranlagung | Organisation der Gerichte |
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