Erklärung

Willenserklärung. -

ist allgemein die gewollte Klarstellung eines Umstands. Sie kann u. a. die Äußerung des objektiv zunächst unbekannten subjektiven Willens sein. Als Willenserklärung ist sie ein grundlegender Baustein vor allem des Privatrechts. Lit.: Waclawik, E., Die Bedeutung des rechtsgeschäftlichen Willens und seiner Erklärung, 2001

Willenserklärung (1 b).




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