Ermessensmangel ein Ermessensfehler der Verwaltung, der darin besteht, daß die Behörde vor ihrer Entscheidung nicht alle Gesichtspunkte und Möglichkeiten geprüft und abgewogen hat.
Weitere Begriffe : Totaler Staat | Gebietskörperschaften | Sammelverwahrung |
MMnews
|