Ermessensmissbrauch

ist der Gebrauch des Ermessens in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Art und Weise (z.B. Berücksichtigung sachfremder Erwägungen, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes).
ein Ermessens fehler der Verwaltung, bei dem das Ermessen nicht sachgerecht oder sogar willkürlich (unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) ausgeübt wird.




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