Errungenschaftsgemeinschaft vertraglicher Güterstand bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes. Zur E. zählten das Gesamtgut, d.h. das von den Ehegatten während der Ehe erworbene Vermögen, sowie die ausdrücklich zum Gesamtgut erklärten Gegenstände.
Weitere Begriffe : Arbeitssache | Wehrmacht | Zwangserbe |
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