Erstversichererist der Versicherer, der dem Versicherungsnehmer als seinem Kunden gegenübersteht und mit ihm als Endkunde entsprechende Versicherungsverträge abschließt; wird auch als Hauptversicherer bezeichnet. Der Erstversicherer nimmt regelmäßig selbst eine Rückversicherung zur eigenen Risikoeindeckung bei einem speziellen Rückversicherer.
Weitere Begriffe : Internationale Gerichte | Wechselrechtsfähigkeit | Tateinheit und Tatmehrheit |
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