Im Sozialrecht : Die Erstversorgung ist eine der Leistungen der Heilbehandlung der gesetzlichen Unfallversicherung (§27 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Sie umfasst Massnahmen der Akutbehandlung.
Vorheriger Fachbegriff: Erstversicherer | Nächster Fachbegriff: Ersuchen
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Günstigkeitsprinzip | Stadtverordnetenversammlung | Häftling
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews