Erwerbsausfall

Umschulung. Wenn infolge eines Verkehrsunfalls die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert ist, muß ihm durch eine ausgleichende Geldrente Ersatz geleistet werden, auch wenn Unterhaltsverpflichtete vorhanden sind. Die Rente kann kapitalisiert werden. Bei der Berechnung des Lohnausfalls wird über wiegend vom Nettolohn zuzüglich der von der Rente zu zahlenden Einkommen- und Kirchensteuer ausgegangen. Eine Pflicht zur Umschulung auf einen anderen Beruf kann bestehen.




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