Umschulung

Erwerbsausfall. Wird jemand durch einen Verkehrsunfall in seinem erlernten Beruf arbeitsunfähig, dann muß er im Rahmen seiner Pflicht zur Schadensmilderung eine Umschulung beginnen, soweit sie ihm im Einzelfall nach Treu und Glauben zuzumuten ist, oder eine solche Umschulung zumindest ernsthaft versuchen, und zwar notfalls - wenn dies am Heimatort des Verletzten nicht möglich ist - in einer Schulungsstätte für Schwerbeschädigte.

soll einen Arbeitnehmer durch Vermittlung entsprechender Kenntnisse zur Ausübung eines anderen als des bisherigen Berufs, zumindest einer anderen Tätigkeit befähigen. In gewissem Umfang hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf U. - Jeder arbeitsfähige Verletzte hat, wenn er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, die Pflicht, eine andere, seinen Lebensverhältnissen entsprechende Tätigkeit auszuüben und sich notfalls auf diese umzuschulen, um den aus der Verletzung entstandenen Schaden so geringwie möglich zu halten, Schadensminderungspflicht.

Im Arbeitsrecht:

Berufsausbildungsbeihilfe.

Berufsbildung, Berufshilfe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.




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