Erziehungsgedanke wesentliches Grundprinzip des gesamten Jugendstrafrechts, wonach es dessen primäre Aufgabe ist, den jungen Täter für ein straffreies Leben zu sozialisieren und nicht Schuld zu vergelten. Ihm liegt die Annahme zugrunde, dass sich junge Menschen noch in einer Entwicklungsphase befinden und daher noch besonders prägbar sind.
Weitere Begriffe : Onkelehe | Novel food | Zurechenbarkeit |
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