Erziehungsförderung
Im Sozialrecht :
Förderung der Erziehung in der Familie
soll insbesondere auf Bedürfnisse, Interessen und Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebens- und Erziehungssituationen eingehen und junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben vorbereiten. Ferner soll für die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen gesorgt werden (§§ 16-21 SGB VIII). Jugendamt.
Vorheriger Fachbegriff: Erziehungsberechtigter | Nächster Fachbegriff: Erziehungsgedanke