EuGVVOauch EuGVO oder Brüssel-I-Verordnung genannt, EG-Verordnung Nr. 44/2001 vom 23. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Sie ist am 1.3.2002 in Kraft getreten und hat das EuGVÜ abgelöst. Dänemark ist vom Anwendungsbereich der EuGVVO ausgenommen, seit 1. 7. 2007 gilt sie aber aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages auch für und im Verhältnis mit Dänemark. Die EuGVVO regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte gegenüber einem Beklagten, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EG hat, sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus anderen Mitgliedstaaten.
Weitere Begriffe : Unternehmensübernahme | Haftung des gerichtlichen Sachverständigen | Rechtssatz |
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