Eurocontrolist eine rechtsfähige internationale Organisation zur Flugsicherung, die durch den E.-Vertrag v. 13. 12. 1960 gegründet wurde (vgl. G v. 14. 12. 1962, BGBl. II 2273 - in Kraft seit 1. 3. 1963). An dem Abkommen beteiligt sind neben Deutschland 37 europäische Staaten. Die Organisation hat ihren Sitz in Brüssel; Organe sind die ständige Kommission für Flugsicherung und die Agentur für Flugsicherung. Nach Änderung des Abkommens regelt E. nunmehr die gemeinsame Gebührenerhebung und die Koordinierung der Flugpläne. In Deutschland erhebt E. sämtliche Flugsicherungsgebühren, auch die für den unteren Luftraum. Für Gebührenstreitigkeiten sind die belgischen Zivilgerichte zuständig. Eine Änderung des E.-Übereinkommens v. 1997 ist noch nicht in Kraft getreten.
Weitere Begriffe : Maastricht-Vertrag | Bereicherung, aufgedrängte | Aufenthalt |
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