ZivilgerichteAbteilungen, Kammern oder Senate der ordentlichen Gerichte, die sich mit der Entscheidung von Zivilprozessen, den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Zwangsvollstreckung beschäftigen. Auch die Arbeitsgerichte werden noch zu den Zivilgerichten gerechnet. Ihr Verfahren ist im wesentlichen in der Zivilprozeßordnung (ZPO) aus dem Jahre 1877, neu gefaßt im Jahre 1950, beziehungsweise im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) aus dem Jahre 1898 geregelt. Für die Arbeitsgerichte gilt das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) aus dem Jahre 1953.
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