Luftraumist völkerrechtlich der Bereich, in dem ein Staat die Lufthoheit besitzt. Der deutsche L. ist damit horizontal durch den Geltungsbereich des Luftverkehrsgesetzes begrenzt (Luftfahrtrecht). Die Grenze nach oben liegt dort, wo die Tragkraft der Luft für Luftfahrzeuge endet und der Weltraum beginnt. Eher verkehrstechnisch bezeichnet § 10 Luftverkehrsordnung L. als Teile von Fluginformationsgebieten. Die VO (EG) 551/2004 v. 10. 3. 2004 (ABl. L 96/20) regelt Ordnung und Nutzung im einheitlichen europäischen L. S. a. Flugregeln.
Weitere Begriffe : Hauptsatzung | Asperation | Zerlegungsgesetz |
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