Evakuierung Im Verteidigungsfall können Bewohner bestimmter besonders gefährdeter Gebiete vorübergehend in anderen Gebieten untergebracht werden (§ 12 des G.es über die Erweiterung des Katastrophenschutzes). Notstandsgesetze.
Weitere Begriffe : Rügeverkümmerung | Preisnachlass | Verbreitung jugendgefährdender oder pornographischer Schriften |
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