Exegese([F.] Auslegung) ist die Erklärung eines Texts. Sie wird in der Gegenwart hauptsächlich auf historische Texte (z.B. Bibel, Digesten, Sachsenspiegel) bezogen. Die E. eines Textes kann Aufgabe einer rechtsgeschichtlichen Übung oder Teil einer Promotion sein. Allgemein ist E. jede (juristische oder andere) Texterklärung. Sie findet dementsprechend (z.B. in Kommentaren) sehr viel häufiger statt als das Wort E. noch verwendet wird. Lit.: Schlosser, H./Sturm, F./Weber, H., Die rechtsgeschichtliche Exegese, 2. A. 1993; Waßmer, M./Wittemann, F., Die verfassungsgeschichtliche Exegese, 1999
Weitere Begriffe : Arbeitnehmerfreizügigkeit | Wintergeld | Interventionsstellen |
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