Expertensystemist in der Informatik die Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung als Ergänzung oder Ersatz des Sachverständigen. In der Rechtsinformatik geht es in diesem Zusammenhang um das juristische E. Den Menschen kann das juristische E. bisher nicht ersetzen. Lit.: Jandach, T., Juristische Expertensysteme, 1993
Weitere Begriffe : Sozialistengesetz | Kapitalersatzrecht | Freie Träger |
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