Rechtsinformatikist die Wissenschaft von der Anwendung der Informatik auf das Recht. Sie ist ein Teilfach der Informatik. Sie soll den Juristen dazu befähigen, sich der automatischen Datenverarbeitung auch bei der Rechtsanwendung als Hilfsmittel zu bedienen (rechtstatsächlich bedeutsam z.B. bei Grundbuch, Handelsregister, Steuererklärung, Mahnverfahren, Literatursuche). Lit.: Schweighofer, E., Rechtsinformatik und Wissensrepräsentation, 1999; Hilgendorf, E., Informationsstraf- recht und Rechtsinformatik, 2004
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