Externe Rechtskontrolle

ist eine heute nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für die Nachprüfung von Verwaltungsakten durch unabhängige, von der Verwaltung organisatorisch und personell getrennte Verwaltungsgerichte. Der Begriff stand im Gegensatz zu der früher üblichen „internen“ Rechtskontrolle durch besondere Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichte, die mit den Verwaltungsbehörden organisatorisch und personell verbunden waren (z. B. in Preußen die Bezirksverwaltungsgerichte bei den Regierungen, in Bayern die Bezirksverwaltungsbehörden und Kreisregierungen).




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