Factory-Outlet-Center

, Abk. FOC: großflächige Einzelhandelsbetriebe, die unter Ausschaltung des Groß-und Einzelhandels der Direktvermarktung von Waren aus besonderen Marktsegmenten (hochpreisige Waren, Saisonware, Havarieware) dienen und die trotz ihres eingeschränkten Warenangebotes in der Regel auch Einkaufzentren i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO sind. Sie sind dann grundsätzlich nur in Kerngebieten oder ausgewiesenen Sondergebieten, nicht aber in Gewerbegebieten zulässig. Die Ausweisung von FOC in Bebauungsplänen erfordert eine Abwägung, in die alle mehr als geringfügigen, schutzwürdigen und erkennbaren Belange eingestellt werden. Dazu gehören auch die vorhandenen Einzelhandelsstrukturen und eine Abschätzung der Folgewirkungen, die sich aus der Ansiedlung eines FOC ergeben.
Ein FOC stellt eine Zusammenfassung (Center) mehrerer Ladengeschäfte (Outlet Stores) in einem einheitlichen Gebäudekomplex dar, in denen die Hersteller als Mieter der Geschäfte losgelöst von der eigentlichen Produktionsstätte (Factory) ihre Waren unter Umgehung des Groß- und Einzelhandels direkt an die Endverbraucher verkaufen. Gegner dieser Form der Vermarktung sehen vor allem den Einzelhandel in den Innenstädten benachbarter Gemeinden gefährdet. Die baurechtliche Zulässigkeit hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Die Gefährdung des Einzelhandels in benachbarten Gemeinden gibt nach der Rechtsprechung jedenfalls bislang diesen Gemeinden keine Möglichkeit, klageweise gegen entsprechende Baugenehmigungen vorzugehen.




Vorheriger Fachbegriff: Factoringvertrag | Nächster Fachbegriff: Factum


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen