Factory-Outlet-Center , Abk. FOC: großflächige Einzelhandelsbetriebe, die unter Ausschaltung des Groß-und Einzelhandels der Direktvermarktung von Waren aus besonderen Marktsegmenten (hochpreisige Waren, Saisonware, Havarieware) dienen und die trotz ihres eingeschränkten Warenangebotes in der Regel auch Einkaufzentren i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO sind. Sie sind dann grundsätzlich nur in Kerngebieten oder ausgewiesenen Sondergebieten, nicht aber in Gewerbegebieten zulässig. Die Ausweisung von FOC in Bebauungsplänen erfordert eine Abwägung, in die alle mehr als geringfügigen, schutzwürdigen und erkennbaren Belange eingestellt werden. Dazu gehören auch die vorhandenen Einzelhandelsstrukturen und eine Abschätzung der Folgewirkungen, die sich aus der Ansiedlung eines FOC ergeben.
Weitere Begriffe : Notstandsgesetzgebung | Leistungsinhalt | Massearmut |
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