Fahrerlaubnisverordnung

, Abk. FeV: regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Die FeV ist aus der 1998 erfolgten Aufspaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) hervorgegangen. Die früheren §§ 1-15 der alten StVZO sind in die FeV übergeleitet und durch zahlreiche Regelungen ergänzt worden. Neben allgemeinen Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (§§1-3) finden sich im zweiten Teil Regeln für das Führen von Kraftfahrzeugen in den §§ 4-48. Die weiteren Abschnitte enthalten Bestimmungen zu Registerführung, Durchführung etc.

Straßenverkehrsrecht.




Vorheriger Fachbegriff: Fahrerlaubnisregister | Nächster Fachbegriff: Fahrertest


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen