Fahrerlaubnisverordnung , Abk. FeV: regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Die FeV ist aus der 1998 erfolgten Aufspaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) hervorgegangen. Die früheren §§ 1-15 der alten StVZO sind in die FeV übergeleitet und durch zahlreiche Regelungen ergänzt worden. Neben allgemeinen Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (§§1-3) finden sich im zweiten Teil Regeln für das Führen von Kraftfahrzeugen in den §§ 4-48. Die weiteren Abschnitte enthalten Bestimmungen zu Registerführung, Durchführung etc.
Weitere Begriffe : Schiffsgefährdung | Allgemeine Verwaltung | Testamentsvollstreckerzeugnis |
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