Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Leitlinie, Mehrzweckstreifen. Die Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung wird durch Zeichen 295 gekennzeichnet. Sie besteht aus einer ununterbrochenen Linie. Diese kann durch eine gleichmäßig dichte Nagelreihe ersetzt sein. Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Dann ordnet sie an, daß Fahrzeuge sie nicht überqueren oder über ihr fahren dürfen. Wenn sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr begrenzt, dann ordnet sie weiter an, daß rechts von ihr zu fahren ist.
Ausnahmsweise ist Überfahren nach dem Sinn der Regelung gestattet: so z. B. beim Umfahren eines stehenden Hindernisses, wenn dies ohne Gefährdung des Verkehrs geschehen kann, je nach Verkehrssituation auch auf einer sonst übersichtlichen Strecke, wenn ein landwirtschaftliches Fahrzeug (Fuhrwerk, langsamer Traktor) überholt werden soll und auf weit einsehbarer Strecke kein Gegenverkehr herrscht.
Parken auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.
Die ununterbrochene Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. Dann soll sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar ma chen. Bleibt rechts von ihr ausreichender Straßenraum frei (Fahrbahnteil, befestigter Seitenstreifen), so ordnet sie an, daß land wirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke, Radfahrer und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren müssen und daß links von ihr nicht gehalten werden darf.
Die Fahrstreifenbegrenzung kann auch einseitig sein. Sie be steht aus einer ununterbrochenen neben einer unterbrochenen Linie. Für Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen neben der ununterbrochenen Linie gilt dann dasselbe wie für das Fahren neben einer Fahrstreifenbegrenzung (siehe oben), für Fahrzeuge neben der unterbrochenen Linie gilt - wie bei der Leitlinie -, daß die Markierung nur überfahren werden darf, wenn der (Gegen-) Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.

Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung




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