FahrtrichtungAnliegerverkehr, Einbahnstraße. Die Fahrtrichtung kann durch Verkehrszeichen, z. B. blaues Rundschild mit weißem, nach oben rechts oder links weisendem Pfeil, vorgeschrieben sein (Zeichen 209, 211, 214), sie kann auch untersagt sein für jeglichen Verkehr (Einbahnstraße) oder für Durchgangsverkehr (Sperrschild vor Anliegerstraße).
Weitere Begriffe : Bestreiten der Klagetatsachen | status activus, negativus, passivus, positivus | Materielles Konsensprinzip |
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