Familienstreitsachen sind nach § 112 FamFG Unterhaltssachen, Güterrechtssachen und die sog. sonstigen Familiensachen. Besonderheit ist, dass diese Familiensachen ebenso wie die Ehesachen (vgl. § 121 FamFG) verfahrenstechnisch teilweise nach den Vorschriften der ZPO abgewickelt werden (vgl. § 113 FamFG).
Weitere Begriffe : Kinderbetreuung | Seeschiffer | Klageerzwingungsverfahren |
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