Familienzuschlag ein Teil des Arbeitslosengeldes (Arbeitslosenversicherung). F. wird für Angehörige gewährt, die einen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch gegen den Arbeitslosen haben (Ehegatten, Eltern, Kinder), ausserdem für Stief- und Pflegekinder, nicht jedoch für die geschiedene Ehefrau.
Weitere Begriffe : Missionare | Schriftliche Entscheidung | Wehrverfassung |
MMnews
|