FestpreisverfahrenPreisfindungsverfahren bei der Emission von Wertpapieren. Der Emissionspreis wird vor Veröffentlichung des Verkaufsangebotes vom Emittenten bzw. vom Führer des Bankenkonsortiums mit dem Emittenten festgelegt. Dieser Preis wird dem Emittenten von den Banken garantiert. Anleger werden aufgefordert, Kaufangebote zu dem veröffentlichten Platzierungspreis abzugeben.
Weitere Begriffe : Zivilehe | Schuldstatut | Antrag auf gerichtliche Entscheidung |
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