Festpreise

sind Preise (Preisrecht), die weder über- noch unterschritten werden dürfen. (Höchst-, Mindest- und Endpreise). Die Werbung mit F. ist irreführend, wenn tatsächlich Nachlässe gewährt werden oder sonstige Kostenfaktoren den Preis erhöhen (Preisangaben).

Im privaten Baurecht wird mit F. auch ein Pauschalpreis bezeichnet. S. a. Einheitspreis.

Preisbindung, vertikale.

ist der durch Gesetz, Hoheitsakt oder Rechtsgeschäft in seiner Höhe festgelegte Preis. Lit.: Lange, J., Methodische Grundlagen, 2002




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