Feuerwehr

öffentliche Einrichtung der Gemeinden oder Landkreise, deren freiwillige Helfer Brände bekämpfen und technische Hilfe (z.B. bei Verkehrs- unfällen) leisten; in Grossstädten meist Berufs-F. a. Katastrophenschutz, Rettungsdienst.

ist die zur Bekämpfung gefährlicher Feuer gebildete menschliche Einrichtung. Sie ist teils freiwillige F., teils Berufsfeuerwehr. Ihr Recht ist landesrechtlich geregelt. Lit.: Hasl, A., Die Einordnung der Feuerwehren, Diss. jur. München 1996; Schober, W., Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern, 2002; Hamilton, W., Handbuch für den Feuerwehrmann, 20. A. 2004




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