FinanzinstitutUnternehmen, dessen Haupttätigkeit gern. § 1 Abs. 3 KWG u. a. in dem Erwerb von Beteiligungen, Geldforderungen, dem Abschluss von Leasingverträgen oder in der Beratung anderer bei der Anlage in Finanzinstrumenten besteht, ohne Institut zu sein.
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