Finanzrechtist die Gesamtheit der die öffentlichen Finanzen betreffenden Rechtssätze. Dazu zählen besonders das Finanzverfassungsrecht, das Steuerrecht, das Haushaltsrecht und das sonstige Finanz verwaltungsrecht. Das F. bildet die rechtliche Grundlage von Finanzwirtschaft, Finanzpolitik und Finanzplanung. Lit.: Strickrodt, G., Finanzrecht, 1975; Bernhardt, H., Kommunales Finanz- und Abgabenrecht, 3. A. 1990
Weitere Begriffe : Sozialhilfe | preußisches Polizeiverwaltungsgesetz | Börsengesetz |
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