FlaggenzeugnisEntsteht das Recht zur Führung der Bundesflagge bei einem Seeschiff, während es sich im Ausland befindet, so kann das Schiffszertifikat durch ein F. ersetzt werden. Das F. hat nur für die Dauer von 1 Jahr Gültigkeit. Näheres regelt die Erste Durchführungsverordnung zum Flaggenrechtsgesetz.
Weitere Begriffe : Umweltinformationen | Zug | Inlandserfüllung |
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