Flaggenzeugnis

Entsteht das Recht zur Führung der Bundesflagge bei einem Seeschiff, während es sich im Ausland befindet, so kann das Schiffszertifikat durch ein F. ersetzt werden. Das F. hat nur für die Dauer von 1 Jahr Gültigkeit. Näheres regelt die Erste Durchführungsverordnung zum Flaggenrechtsgesetz.




Vorheriger Fachbegriff: Flaggenrecht | Nächster Fachbegriff: Flankenschutz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen