FlankenschutzIn der Finanzverwaltung verwendeter Begriff für eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen Steuerfestsetzungsfinanzämtern und den für die Verfolgung von Steuerstraftaten zuständigen Finanzämtern. Ausgangsbasis hierfür ist, dass die Finanzämter den Steuerpflichtigen im Rahmen der Ermittlungsbefugnis des § 85 AO einen Vertrauensvorschuss entgegenbringen und deshalb in einer Vielzahl von Fällen den Ermittlungseinsatz erheblich reduzieren. Um steuerstrafrechtlich relevanten Folgemechanismen des Vertrauensvorschussprinzips zu begegnen, leisten die Finanzämter für Steuerstrafsachen den Festsetzungsstellen verstärkt Ermittlungshilfe in Fällen mit möglichem strafrechtlichem Bezug. Sie beschränkt sich nicht auf die Bearbeitung von einzelnen Steuerhinterziehungsfällen, sondern umfasst auch die Beratung/Schulung zur steuerstrafrechtlichen Ermittlungslogistik und die intensive Begleitung der Festlegung von Grundsätzen der Ermittlungsintensität bei der Steuerfestsetzung.
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