Fluglizenz

Die Voraussetzungen für den Erwerb einer Fluglizenz (Pilotenschein) regelt vor allem die Luftfahrtpersonalverordnung und die Luftverkehrszulassungsordnung. Das Mindestalter für den Erhalt einer F. liegt zwischen 16 und 21 Jahren. §§ 24 u. 24 a-d LuftVZO bestimmen die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und körperliche Tauglichkeit eines F.-Bewerbers. S. a. Luftfahrtrecht.




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