Forfaitierung

Hierunter versteht man den Ankauf von Forderungen und deren Abtretung (z. B. zur Refinanzierung des Leasinggebers) unter Verzicht auf eine Rückgriffsmöglichkeit gegen den bisherigen Forderungsinhaber. Zum Schutz des neuen Gläubigers gegenüber nachträgl. Vereinbarungen mit dem Schuldner vgl. BGHZ 111, 84. Factoringvertrag.




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