Formelles Gesetz von einem Gesetzgebungsorgan (z. B. Bundestag, Landtag, Senat in Berlin, Hamburg) beschlossenes Gesetz. F.G. ist daher z.B. auch der Bundeshaushalt, obwohl er nicht wie andere Gesetze Einzeltatbestände regelt.
Weitere Begriffe : Urkundeneinsicht | Reichskonkordat | Jugendgerichtsgesetz (JGG) |
MMnews
|