Forstvermehrungsgutgesetz

Das F. v. 22. 5. 2002 (BGBl. I 1658) m. Änd. regelt den Umgang mit Saatgut, Pflanzenteilen und Pflanzgut von Waldpflanzen. Ziel des Gesetzes ist die Erhaltung der genetischen Vielfalt des Waldes und die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Forstwirtschaft. S. a. biologische Vielfalt, Gentechnik, Inverkehrbringen eines GVO enthaltenden Produktes.




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