Früherkennung

Diagnostische Maßnahmen vor Auftreten von Krankheitserscheinungen. Zweck der Untersuchung ist u. a. die Kosteneinsparung durch Vermeidung tatsächlicher Krankheitsgeschehnisse mit Arztbehandlung. Der sog. Gesundheits-Check-up gem. § 25 Abs. 1 SGB V sieht für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Früherkennung von diversen Erkrankungen, zudem Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Alter vom ersten bis zum neunten Lebensjahr und Vorsorgeuntersuchungen für Krebserkrankungen zur Früherkennung für Frauen ab dem 20. Lebensjahr und für Männer ab dem 45. Lebensjahr einmal jährlich vor. Vergleichbares gilt für bestimmte zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.




Vorheriger Fachbegriff: Früher erster Termin | Nächster Fachbegriff: Früherkennung und Frühförderung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen