Frau
im weiteren Sinn jede weibliche Person (z. B. beim Begriff der Gleichberechtigung), im engeren Sinn die volljährige weibliche Person.
(Herrin) ist der erwachsene weibliche Mensch. Anders als in vergangenen Zeiten ist auf Grund der Gleichberechtigung der Geschlechter die Frau dem Mann rechtlich grundsätzlich gleichgestellt. Nur vereinzelt bestehen Sonderregelungen (z.B. Mutterschutz, Vergewaltigung, Rente). Lit.: Frauengleichstellungsgesetz, hg.v. Schiek, D. u.a., 1996; Frauen in Deutschland, 2004
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