FreiheitseidKatholisches Kirchenrecht: Die Ordination (Übertragung geistlicher Rechte) durch Weihe hat bei einer höheren Weihe (zum Subdiakon, Diakon und Priester) zur Voraussetzung, dass der Weihebewerber den F. leistet. Er erklärt eidlich, dass er die Weihe in Freiheit begehrt und die damit verbundenen Pflichten freiwillig übernimmt. Hierdurch soll das Verbot gesichert werden, dass niemand zum Empfang der Weihe gezwungen werden darf.
Weitere Begriffe : Schuldenmassestreit | Dolo agit (facit) qui petit quod statim redditurus est | Teilzahlung |
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