Frevel

und Ungericht bildeten die mittelalterlichen Verbrechen. F. waren die leichteren Vergehen, die nicht Ungerichte waren. Sie wurden mit Strafen bedroht, die an Haut und Haar gingen. Dazu gehörten die Stäupung (Prügelstrafe, bei der der Verurteilte an einen Pfahl gebunden wurde), Scheren der Haare, Brandmarkung und beschimpfende Strafen wie z.B. Prangerstehen, Eselreiten und Hundetragen. Verurteilung zu ehrenkränkender Strafe hatte Rechtlosigkeit zur Folge. Strafen an Haut und Haar konnten zumeist durch Geldbusse abgelöst werden.




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