Friedhöfe
Leichen- und Bestattungswesen.
gemeindliche oder kirchliche Einrichtung zur Bestattung von Toten. Meist besteht Benutzungszwang, das heisst, jeder Tote muss auf dem F. bestattet werden. Friedhöfe einer Konfession müssen, wenn kein anderer F. in der Gemeinde vorhanden ist, auch Angehörigen anderer Konfessionen und Konfessionslosen offenstehen. Die Benutzung des F.s wird durch eine Friedhofsordnung (autonome Satzung) geregelt.
ist der Ort, an dem die Toten bestattet werden. Er kann gemeindlicher oder kirchlicher F. sein. Seine Benutzung wird in öffentlich-rechtlichen Friedhofsordnungen geregelt. Lit.: Gaedke, J., Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 9. A. 2004; Kümmerling, R., Rechtsprobleme kirchlicher Friedhöfe, 1997; Spränger, T., Die Beschränkungen des kommunalen Satzungsgebers, 1999
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