Frucht F. einer Sache (Sach-F.): das Erzeugnis der Sache (z.B. Getreide, Obst, Milch, Wolle) und die sonstige bestimmungsgemäße Ausbeute (z.B. Steine aus Steinbruch). F. eines Rechtes (Rechts-F.): der bestimmungsgemäße Ertrag eines Rechtes (z.B. auf Grund eines Pachtvertrages erzielte Ernte). Mittelbare F. ist auch der Ertrag, den eine Sache oder ein Recht infolge eines Rechtsverhältnisses gewährt (z.B. Einnahme aus Vermietung einer Sache, Ertrag aus Unterverpachtung).
Weitere Begriffe : Patentgebühren | Minderheitsrechte | Altenheim |
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