FusionskontrollverordnungDie F. (VO (EG) 139/2004, ABl. L 24/1) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie regelt Zuständigkeit, Befugnisse und Verfahren der Europäischen Kommission bei der europäischen Fusionskontrolle. Die Zuständigkeit der Europäischen Kommission ist gegeben, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen erreichen. Ansonsten sind die nationalen Kartellbehörden zuständig.
Weitere Begriffe : vereinfachtes Insolvenzverfahren | Kaufpreissammlungen | Tekturplan |
MMnews
|