Sozialförderung ist ein zunehmend an Bedeutung gewinnender Teilbereich des Sozialrechts. Die S. umfasst als Oberbegriff verschiedene auf besondere Zwecke gerichtete sozialpolitische Massnahmen. Dazu gehören u.a. Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungsförderung, Berufsförderung u. andere Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Das Recht der S. ist nicht einheitlich geregelt, sondern auf zahlreiche Einzelgesetze zersplittert.
Weitere Begriffe : Wiederaufgreifen | Banknotenfälschung | Erziehungsurlaub |
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